Unsere Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. PUMPENoase Handels GmbH
I. Geltung: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Lieferungen, Leistungen und sonstigen Rechtsgeschäfte der PUMPENoase Handels GmbH (im Folgenden „Verkäufer“) mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB (im Folgenden „Kunde“). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
II. Angebote, Auftragsbestätigungen, Kostenvoranschläge: Angebote verstehen sich freibleibend, wenn nicht ausdrücklich die Verbindlichkeit unter Nennung einer Bindungsfrist zugesagt ist. Das Vertragsverhältnis kommt erst mit Lieferung bzw. Ausstellung einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, jedoch kann keine Gewähr für deren Richtigkeit übernommen werden und sind diese nur dann verbindlich, wenn dies zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Zwischen den Vertragsteilen kann nach Hinweis Entgeltlichkeit des Kostenvoranschlages vereinbart werden. Abbildungen, Skizzen, Zeichnungen, Kostenaufstellungen etc. werden nur dann Teil des Kostenvoranschlages und sind auch nur dann verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Mündliche Vereinbarungen, Änderungen oder sonstige Nebenabreden in welcher Art und Form auch immer sind nicht verbindlich. Sollten zusätzliche Arbeiten notwendig oder zweckmäßig sein, ist eine Überschreitung des Kostenvoranschlages bis zu 15 % ohne vorhergehende Verständigung des Kunden zulässig. Die zwecks Abgabe des Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen und Lieferungen werden auch dann in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur nicht ausgeführt wird. Mangels anderer Vereinbarung können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
III. Dokumentationen, Zeichnungen: Sämtliche Dokumentationen, Zeichnungen oder sonstige Werke des Verkäufers sind geistiges Eigentum derselben bzw. ihrer Lieferanten und dürfen ohne Zustimmung nicht verwendet, vervielfältigt oder weitergegeben werden.
IV. Preise: Alle Preise verstehen sich in Euro, ab Lager bzw. ab Werk, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten. Maßgeblich sind die am Tag der Lieferung gültigen Preise, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Verkäufer ist berechtigt, Preise anzupassen, wenn sich nach Vertragsabschluss Kostenfaktoren (z. B. Material, Energie, Löhne, Transport) wesentlich verändern.
V. Zahlungen: Die zwischen den Vertragsteilen vereinbarten Zahlungsmodalitäten sind einzuhalten. Zahlungen oder Leistungen dürfen aufgrund allfälliger Gegenansprüche nicht zurückbehalten werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gegenansprüchen zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, diese wurden rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt.
VI. Zahlungsverzug: Bei Nichteinhaltung der zwischen der Vertragsteilen vereinbarten Zahlungsvereinbarungen ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. zu verrechnen. Der Kunde hat dem Verkäufer alle durch den Zahlungsverzug entstehenden Kosten (z. B. Mahnspesen, Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten) zu ersetzen. Entstehen dem Verkäufer durch den Zahlungsverzug des Kunden Schäden, so behält sich dieser die Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche ausdrücklich vor. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten. Zahlungen werden immer den ältesten Lieferungen bzw. Leistungen angerechnet.
VII. Garantie: Der Verkäufer garantiert, dass die Ware frei von Mängeln (Material- oder Fertigungsfehler) ist. Der Käufer hat die Ware bei Übernahme genau zu überprüfen und zu besichtigen, falls möglich auf ihre Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen. Ein aufrechter Garantieanspruch besteht nur unter der Voraussetzung der gänzlich erfüllten Zahlungs-, und einwandfreien Betriebsbedingungen sowie sach-, anleitungs-, installations-, wartungs- und bedienungsgemäßem Betrieb des Gerätes bzw. der Ware entsprechend den Anleitungen. Die Garantie beinhaltet den kostenlosen Ein- und Ausbau von schadhaften Bauteilen. Die hier vertraglich zugesicherte Garantie umfasst eine Dauer von 6 Monaten ab Übergabe bzw. Montage der Ware. Allfällige daraus resultierende Ansprüche sind ausschließlich binnen einer Frist von vierzehn Tagen ab Kenntnis des Mangels dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Für die Herstellung eines mangelfreien Zustandes hat der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Frist von mindestens 40 Tagen zu gewähren. Bei Lieferung von Ersatzteilen, verlängert sich diese Frist nur für das jeweilige Ersatzteil, jedoch nicht für das gesamte Gerät. Die Garantie umfasst nur die kostenlose Reparatur oder den kostenlosen Ersatz der defekten Teile. Verschleiß- bzw. Abnutzungsteile sind von der Garantie ausgeschlossen. Allenfalls geltende gesetzliche Gewährleistungsbestimmungen bleiben von dieser Garantiezusage unberührt.
VIII. Gewährleistung: Die gesetzliche Gewährleistung kann zwischen den Vertragsparteien im Einvernehmen ausgeschlossen werden. Gibt der Kunde die von dem Verkäufer vorgeschlagene notwendige Reparatur innerhalb der Gewährleistungsfrist nicht in Auftrag, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Werden auf Wunsch des Kunden Arbeiten durch Dritte durchgeführt, wird dafür keinerlei Gewähr geleistet. Für behelfsmäßige Instandsetzungen, die auf ausdrückliche Aufforderung des Kunden vorgenommen werden, besteht keine Gewährleistung. Die Gewährleistung des Verkäufers beschränkt sich auf die Verpflichtung der Mangelbehebung in deren Geschäftsräumlichkeiten, jedoch besteht das Recht, Gewährleistungsarbeiten auch in Räumen des Kunden durchzuführen. Gewährleistung für nicht selbst hergestellte Teile sowie Fremdleistungen beschränkt sich auf die des Verkäufers gegen ihre Lieferfirma zustehenden Ansprüche (in diesen Fällen gehen Ein- und Ausbaukosten nicht zu Lasten des Verkäufers).
VIX. Reparaturbedingungen: Durch Übergabe des Reparaturgegenstandes an den Verkäufer anerkennt dessen Eigentümer bzw. Übergeber die Reparaturbedingungen: Erfolgt zehn Wochen nach Reparaturkostenvoranschlag keine schriftliche Auftragserteilung, erteilt der Kunde ohne sein weiteres Zutun sein ausdrückliches Einverständnis für die Verschrottung/Verwertung des Gerätes auf seine Kosten. Es können Überprüfungs-, Reparatur-, bzw. Austauschkosten verrechnet werden, ausgenommen bei Garantie. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Überschreitungen bis zu 15 % gelten als genehmigt.
X. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Zahlungsverzug berechtigt den Verkäufer sofort vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferten Waren wieder abzuholen bzw. auszubauen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, ihr Eigentumsrecht an der Ware ersichtlich zu machen. Für Waren die der Kunde an Dritte weitergegeben hat, steht dem Verkäufer Anspruch auf Gegenleistung zu. Zu diesem Zweck tritt der Kunde seine Ansprüche gegen den Dritten mit sämtlichen Nebenrechten zahlungshalber an den Verkäufer ab, sodass es bei Entstehung dieser Forderung keiner weiteren rechtlichen oder faktischen Schritte bedarf. Der Verkäufer ist berechtigt, den Dritten von der Abtretung zu benachrichtigen. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer die Rückgabe der Ware verlangen und für noch zu erbringende Leistungen zu liefernde Waren eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % verlangen. Der Verkäufer behält sich weiters das Recht vor, die Ware selbst abzuholen, ohne dass dem Vertragspartner daraus Ansprüche (z.B. aus dem Titel der Besitzstörung) erwachsen.
XI. Lieferung: Lieferungen erfolgen erst nach endgültiger und abschließender Klärung technischer und kaufmännischer Belange und vollständigem Eingang allenfalls vereinbarter An- oder Vorauszahlungen. Liefertermine sind keine Fixtermine. Bei Lieferverzug ist vom Kunden immer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Ersatzansprüche bei Nichteinhaltung der Lieferfrist sind ausgeschlossen. Der Transport/Versand der Ware erfolgt ab Werk, wenn nicht anders vereinbart, stets auf Gefahr und Kosten des Käufers. Dies gilt auch für Teillieferungen. Sollte der Kunde eine Versicherung des Transports wünschen, so wird eine solche auf seine Kosten abgeschlossen.
XII. Verzug: Reparaturgegenstände können von dem Verkäufer zehn Wochen nach Erstellung eines Kostenvoranschlages oder Reparaturfertigstellung und erfolgter mündlicher oder schriftlicher Abholverständigung bzw. Bereitschaft zum Versand auf Kosten und Gefahr des Kunden mit gleichzeitiger Fakturierung der Reparaturleistungen versendet werden. Bei Verweigerung der Übernahme oder Nichtabholung innerhalb von zehn Wochen ab Versendung der Abholverständigung oder Versandbereitschaft ist der Verkäufer berechtigt, den Reparaturgegenstand auf Kosten des Kunden zu veräußern oder zu verschrotten. Der Erlös ist mit dem Kunden zu verrechnen.
XIII. Warenrücknahme: Waren werden ausschließlich in unbeschädigtem und sauberen Zustand in der Originalverpackung unter Vorlage der Rechnung zurückgenommen. Für die Rücknahme von Waren wird eine Manipulationsgebühr von 20 % des Nettofakturenwertes laut vorgelegter Rechnung verrechnet und in Form eines Warengutscheines vergütet. Ware die individuell angefertigt oder auf Auftrag hin speziell gefertigt und bestellt wurde, sowie Gefahrgut, wird nicht zurückgenommen.
XIV. Stornierung: Stornierungen bereits mündlich oder schriftlich erteilter Bestellungen können vom Kunden nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Verkäufers erfolgen. Bei Waren die auftragsbezogen individuell gefertigt oder zusammengebaut wurden, ist eine Stornierung mangels weiterer Verwendbarkeit ausgeschlossen. Zwischen den Vertragsparteien kann eine Stornierungsgebühr vertraglich vereinbart werden, jedoch maximal bis zu einer Höhe von 20 %.
XV. Rücknahme von Altgeräten: Der Verkäufer weist auf die Elektrogeräteverordnung idgF hin und behält sich das Recht vor, eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit dem Vertragspartner zu treffen.
XVI. Rechtswahl/Gerichtsstand/Erfüllungsort: Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Verkäufers. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
XVII. Schadenersatz: Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich auf die Instandsetzung oder falls dies unmöglich ist oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre, auf Rücknahme des nicht zu reparierenden Gegenstandes, ein darüber hinausgehender Schaden wird nicht ersetzt. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die trotz sachgemäßer Behandlung im Zuge der Reparatur auftreten. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit hat der Kunde nachzuweisen.
XVIII. Altteile: Existiert zwischen den Vertragsteilen keine gesonderte Vereinbarung, gehen Altteile in das alleinige Eigentum des Verkäufers über.
XIX. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Vitis, März 2026